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Winterdienst

Verkehrssicherungspflicht – warum Sie als Eigentümer dafür verantwortlich sind
Jedem Hausbesitzer oder Eigentümer einer Liegenschaft obliegt die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Verbunden ist damit die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen; wird diese Pflicht unterlassen kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.  Dies betrifft auch die Verkehrssicherheit eines Gehweges oder einer Straße.
Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Gehwege obliegt dem Träger der Straßenbaulast, also der Kommune oder Gemeinde. Allerdings übertragen die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht per Satzung auf die jeweiligen Anwohner bzw. auf die Eigentümer der dem Gehweg angrenzenden Liegenschaft. Diese sind dann im Winter räum- und streupflichtig.


Schneeräum- und Streupflichten in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main ist diese „Streupflicht“ in der Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen festgehalten. Die Straßenreinigung ist dabei als Aufgabe der Stadt genannt, der Winterdienst auf Gehwegen ist dabei aber ausgenommen. Die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen wird auf den Eigentümer übertragen und umfasst die Schneeräumung und das Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte. In der Regel sind die Gehwege 1,50m breit zu räumen. Die Verpflichtung zur Schneeräum- und Streupflicht gilt zwischen 7.00 und 22.00 Uhr. Alles Weitere können Sie Wort für Wort hier nachlesen.


Winterdienst – warum jemand beauftragen?

Nicht immer kann man als Hauseigentümer oder Besitzer einer Liegenschaft selbst tätig werden, wenn der Schnee vom Himmel fällt oder der Gehweg so glatt ist, dass man mit jedem Tritt ausrutschen kann. Nicht immer ist man vor Ort oder wohnt gar nicht an der Liegenschaft selbst. Wir bieten Ihnen gerne an, diese Plicht zu übernehmen.
Die letzten Winter haben gezeigt, dass man die Verkehrssicherungspflicht im Winter nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Schnee und Eis hatten die Mainmetropole und die gesamte Republik heftig im Griff – und das so extrem wie die letzten Winter nicht mehr.


Winterdienst – unsere Philosophie zu einer Dienstleistung die ein besonderes Handeln erfordert

Die letzten beiden Winter haben gezeigt, dass auch in Frankfurt Eis und Schnee Straßen und Gehwege noch im Griff haben – und dass es wichtig ist, einen zuverlässigen Winterdienst beauftragt zu haben. Nicht jedem Wettbewerber ist diese Zuverlässigkeit gelungen, viele Wettbewerber haben zudem die Preise für die Dienstleistung Winterdienst im Laufe dieses Jahres stark angepasst.
Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, Ihnen hier unsere Dienstleistung darzustellen und anzubieten – eines vorab: wir bieten Ihnen einen zuverlässigen Winterdienst mit einer fairen Abrechnung.
Wir sind Dienstleister mit dem Winterdienst-Einsatzgebiet Wetterau / Vogelsberg. Wir können dementsprechend auf umfangreiche Erfahrungen im Winterdienst verweisen und wollen diese Erfahrung und Know-How nun mit eigener Niederlassung in Frankfurt einbringen.
In den in der Übersicht grün gekennzeichneten Stadtteilen Frankfurts bieten wir von 1 – 10.000qm die Schnee- und Eisbeseitigung für Hauseigentümer und Hausverwaltungen an. Wir begrenzen uns bewusst auf diese Stadtteile um so eine hohe Verdichtung unserer Touren zu erreichen und somit schnell vor Ort zu sein. Im Winterdienst aus unserer Erfahrung ein sehr wichtiges Kriterium!
Bei geschlossener Schneedecke oder Blitzeis setzen wir selbsttätig unsere Mitarbeiter in Bewegung um schnell vor Ort zu sein um entsprechend tätig zu werden. An Ihrem Grundstück befreien wir die entsprechenden Flächen Ihres Grundstücks von Schnee und Eis und bestreuen diese mit abstumpfenden und auftauenden Stoffen.


Die Abrechnung unserer Dienstleistung – fair für beide Seiten

Niemand kann vorhersagen, wie oft es in einem Winter schneit oder der Gehweg überfroren und glatt ist. Dementsprechend ist es schwer dies in einem pauschalen Winterdienstpreis wiederzugeben. Ist die Pauschale niedrig, zahlt  der Winterdienstleister in einem harten Winter drauf. Ist die Pauschale hoch, zahlt der Kunde in einem milden Winter unnötig viel. Um beiden Seiten gerecht zu werden gestalten wir die Abrechnung fair. Wir erheben eine Grundpauschale, die 12 Einsätze in einer Saison beinhaltet. So bleiben die Kosten für Sie in einem milden Winter niedrig. Sollte es mehr als zwölf Einsätze erforderlich sein, so berechnen wir jeden nachfolgenden Einsatz einzeln. So bleiben wir in einem harten Winter überlebensfähig und vor allem leistungsfähig. Und nur ein leistungsfähiger Winterdienst garantiert Ihnen einen ruhigen und entspannten Winter!


Beispiel - für ein Grundstück mit 40,00qm

Für ein Grundstück mit 40,00qm zu räumender Fläche beträgt die Grundpauschale beispielsweise 175,00€ netto. Diese beinhaltet alle Grundkosten und bis zu 12 Winterdiensteinsätze. Jeder weitere Einsatz wird mit 15,00€ netto berechnet.